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Steuerklasse, Bundesland, Kinder: Nettolohn 2026 sofort berechnen

Brutto Netto Rechner

Mit diesem Brutto Netto Rechner ermitteln Sie in Sekunden, wie viel von Ihrem Bruttogehalt tatsächlich als Nettolohn auf Ihrem Konto ankommt. Geben Sie Ihren monatlichen Bruttolohn, Ihre Steuerklasse, Ihr Bundesland und ein paar weitere Angaben ein: der Rechner berücksichtigt Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer sowie alle vier Zweige der Sozialversicherung (Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung) nach dem für 2026 gültigen Recht. Die Berechnung läuft vollständig in Ihrem Browser, es werden keine Daten an einen Server übertragen und es ist keine Anmeldung nötig.

Bestimmt den Kirchensteuersatz (8 % oder 9 %) und in Sachsen den Pflegeversicherungs-Arbeitnehmeranteil.
Kirchensteuerpflichtig? Nein
Steht auf der Lohnsteuerbescheinigung als "Zahl der Kinderfreibeträge". Mindert nur die Bemessungsgrundlage für Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, nicht die Lohnsteuer selbst.
Haben Sie Kinder? Nein
Bestimmt den Pflegeversicherungs-Kinderlosenzuschlag (kinderlos) bzw. -abschlag (mit Kindern).
Der Pflegeversicherungs-Kinderlosenzuschlag gilt erst ab dem vollendeten 23. Lebensjahr.
Bruttolohn
Lohnsteuer
Solidaritätszuschlag
Rentenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Krankenversicherung
Pflegeversicherung
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Wie wird aus Brutto Netto? Die Abzüge im Überblick

Zwischen Ihrem Bruttogehalt (dem im Arbeitsvertrag vereinbarten Betrag) und Ihrem Nettolohn (dem tatsächlich ausgezahlten Betrag) liegen zwei Gruppen von Abzügen: Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Beide werden vom Arbeitgeber direkt einbehalten und abgeführt, Sie müssen sich um nichts selbst kümmern: der Rechner zeigt Ihnen aber genau, welcher Anteil wofür abgezogen wird.

Steuern: Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf Ihre Einkommensteuer und richtet sich nach dem progressiven Steuertarif in Paragraf 32a des Einkommensteuergesetzes (EStG): wer mehr verdient, zahlt einen höheren Prozentsatz auf den zusätzlich verdienten Euro. Der Solidaritätszuschlag (Soli) wird seit 2021 nur noch von Besserverdienenden gezahlt, deren Einkommensteuer eine bestimmte Freigrenze übersteigt. Die Kirchensteuer fällt nur an, wenn Sie Mitglied einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft sind, und beträgt je nach Bundesland 8 oder 9 Prozent der Lohnsteuer.

Sozialversicherung: Rentenversicherung (Altersvorsorge), Arbeitslosenversicherung (Absicherung bei Jobverlust), Krankenversicherung (medizinische Versorgung) und Pflegeversicherung (Pflege im Alter) werden je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen: der Rechner zeigt ausschließlich Ihren eigenen Arbeitnehmeranteil.

Aktualisiert 2026-09-06 · Quelle: §32a EStG Abs. 1 Nr. 1 (gesetze-im-internet.de, Fassung ab VZ 2026)

Die sechs Steuerklassen kurz erklärt

Die Steuerklasse bestimmt, wie viel Lohnsteuer monatlich von Ihrem Gehalt einbehalten wird: sie ändert NICHT Ihre tatsächliche Steuerlast am Jahresende (die wird bei der Einkommensteuererklärung final berechnet), sondern nur die monatliche Vorauszahlung. Ledige und Geschiedene erhalten automatisch Steuerklasse I, Alleinerziehende können Steuerklasse II mit einem zusätzlichen Entlastungsbetrag beantragen. Verheiratete wählen zwischen der Kombination III/V (der besser verdienende Partner nimmt III mit niedrigerer monatlicher Belastung, der andere V mit spürbar höherer Belastung) oder IV/IV (beide gleich behandelt, sinnvoll bei ähnlichem Einkommen). Steuerklasse VI gilt für ein zweites oder weiteres Beschäftigungsverhältnis und hat die höchste Abzugsbelastung, da hier kein Grundfreibetrag und keine Pauschbeträge berücksichtigt werden.

Eine ausführliche Gegenüberstellung aller sechs Steuerklassen mit Vergleichstabelle und Hinweisen zum Steuerklassenwechsel finden Sie auf unserer Steuerklassen-Übersicht.

Rechenbeispiele: Brutto zu Netto bei verschiedenen Gehältern und Steuerklassen

Die folgenden Beispiele zeigen typische Konstellationen, jeweils ohne Kirchensteuer und ohne Kinder gerechnet (Bundesland Nordrhein-Westfalen als neutraler 9-Prozent-Kirchensteuer-Referenzwert für die Sozialabgaben, die selbst bundeslandunabhängig sind). Sie können jeden Wert direkt oben im Rechner nachprüfen und mit Ihren eigenen Angaben ergänzen.

Sozialversicherung 2026: Beitragssätze und Beitragsbemessungsgrenzen

Alle vier Sozialversicherungszweige werden paritätisch finanziert, das heißt Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen grundsätzlich je die Hälfte. Für die Renten- und Arbeitslosenversicherung gilt eine gemeinsame Beitragsbemessungsgrenze, oberhalb derer keine weiteren Beiträge anfallen: Besserverdienende zahlen also ab einem bestimmten Einkommen prozentual WENIGER in diese beiden Versicherungszweige ein. Für Kranken- und Pflegeversicherung gilt eine eigene, niedrigere Grenze.

VersicherungszweigGesamtbeitragssatz 2026ArbeitnehmeranteilBeitragsbemessungsgrenze (Monat)
Rentenversicherung18,6 %9,3 %8.450 Euro
Arbeitslosenversicherung2,6 %1,3 %8.450 Euro
Krankenversicherung (inkl. durchschnittlichem Zusatzbeitrag)17,5 %8,75 %5.812,50 Euro
Pflegeversicherung (kinderlos ab 23)4,2 %2,4 %5.812,50 Euro
Pflegeversicherung (mit einem Kind)3,6 %1,8 %5.812,50 Euro

Der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung wird von jeder Krankenkasse individuell festgelegt (2026 zwischen 2,18 und 4,39 Prozent): dieser Rechner verwendet den vom Bundesgesundheitsministerium veröffentlichten bundesweiten Durchschnittswert von 2,9 Prozent. Für eine auf Ihre konkrete Krankenkasse exakte Zahl weicht das Ergebnis um wenige Euro ab.

Aktualisiert 2026-09-06 · Quelle: Bundesregierung (Beitragsbemessungsgrenzen 2026, allgemeine Rentenversicherung/Arbeitslosenversicherung)

Solidaritätszuschlag 2026: Wer zahlt noch?

Seit der Reform 2021 zahlen rund 90 Prozent aller Lohn- und Einkommensteuerzahler keinen Solidaritätszuschlag mehr. Der Soli fällt erst an, wenn Ihre tarifliche Einkommensteuer eine Freigrenze übersteigt: für 2026 liegt diese Freigrenze bei 20.350 Euro Einkommensteuer im Jahr (entspricht einem zu versteuernden Einkommen von rund 74.569 Euro bei Steuerklasse I), für zusammen veranlagte Ehepaare beim doppelten Betrag von 40.700 Euro. Oberhalb der Freigrenze springt der Soli nicht sofort auf den vollen Satz von 5,5 Prozent, sondern steigt in einer sogenannten Milderungszone sanft an: Der Zuschlag darf 11,9 Prozent des Betrags, um den die Einkommensteuer die Freigrenze übersteigt, nicht überschreiten. Erst bei deutlich höheren Einkommen wird der volle Satz von 5,5 Prozent der Einkommensteuer fällig.

Aktualisiert 2026-09-06 · Quelle: WirtschaftsWoche (Soli-Freigrenze 2026, angehoben von 19.950 EUR 2025)

Kirchensteuer: 8 oder 9 Prozent?

Die Kirchensteuer wird nur von Mitgliedern einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft (den beiden großen christlichen Kirchen sowie einigen weiteren Gemeinschaften) gezahlt und berechnet sich als Prozentsatz Ihrer Lohnsteuer, nicht Ihres Bruttolohns. In Bayern und Baden-Württemberg beträgt der Satz 8 Prozent, in allen anderen 14 Bundesländern 9 Prozent: dieser regionale Unterschied besteht seit Jahrzehnten unverändert. Wer aus der Kirche austritt, zahlt ab dem Folgemonat der Austrittserklärung keine Kirchensteuer mehr.

Pflegeversicherung: Kinderlosenzuschlag und Kinderabschlag

Die Pflegeversicherung ist seit der letzten Reform stärker an die Kinderzahl gekoppelt als jeder andere Sozialversicherungszweig. Kinderlose Versicherte ab dem vollendeten 23. Lebensjahr zahlen einen Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten: ihr Arbeitnehmeranteil steigt dadurch von 1,8 auf 2,4 Prozent (beziehungsweise in Sachsen von 2,3 auf 2,9 Prozent, siehe unten). Wer Kinder hat, zahlt ab dem zweiten bis zum fünften berücksichtigungsfähigen Kind unter 25 Jahren einen Abschlag von 0,25 Prozentpunkten je Kind, maximal also einen Abschlag von einem vollen Prozentpunkt bei fünf oder mehr Kindern. Das erste Kind bringt keinen eigenen Abschlag, befreit aber vom Kinderlosenzuschlag.

Eine bundeslandspezifische Besonderheit gilt in Sachsen: Weil dort bei Einführung der Pflegeversicherung 1995 der Feiertag Buß- und Bettag nicht abgeschafft wurde, tragen sächsische Arbeitnehmer 0,5 Prozentpunkte mehr und Arbeitgeber entsprechend weniger als im restlichen Bundesgebiet.

Wichtige Begriffe aus der Gehaltsabrechnung erklärt

Wer die eigene Gehaltsabrechnung genau verstehen möchte, stößt schnell auf Fachbegriffe, die in keinem Alltagsgespräch vorkommen. Die wichtigsten davon kurz erklärt:

Angaben zum Betreiber dieses Rechners

Dieser Brutto Netto Rechner wird als kostenloses Werkzeug betrieben, ohne Registrierung und ohne Speicherung Ihrer eingegebenen Beträge auf einem Server. Vollständige Angaben zum Betreiber, einschließlich Firmenname, Adresse und Kontaktmöglichkeit, finden Sie im Impressum. Informationen zur Verarbeitung von Nutzungsdaten stehen in der Datenschutzerklärung.

Häufig gestellte Fragen

Wie genau ist dieser Brutto Netto Rechner?
Der Rechner bildet die wesentlichen Regeln des deutschen Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrechts für 2026 ab (Steuertarif nach §32a EStG, Sozialversicherungsbeiträge, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Pflegeversicherungs-Zu-/Abschläge). Für Steuerklasse V wird eine anerkannte Näherungsformel verwendet, und beim Krankenversicherungsbeitrag wird der bundesweite Durchschnitts-Zusatzbeitrag statt Ihrer individuellen Krankenkasse angesetzt. Für eine behördlich exakte Berechnung nutzen Sie zusätzlich den offiziellen Lohn- und Einkommensteuerrechner des Bundesfinanzministeriums.
Warum unterscheidet sich mein tatsächlicher Nettolohn von diesem Ergebnis?
Der Rechner deckt den Standardfall ab (gesetzlich kranken- und pflegeversichert, keine betriebliche Altersvorsorge, kein Sachbezug, keine Zusatzversicherungen). Ihr tatsächlicher Nettolohn kann abweichen, wenn Sie zum Beispiel eine Entgeltumwandlung für eine Betriebsrente nutzen, geldwerte Vorteile (etwa einen Dienstwagen) versteuern, einen individuellen Freibetrag beim Finanzamt beantragt haben, oder Ihre Krankenkasse einen vom bundesweiten Durchschnitt abweichenden Zusatzbeitrag erhebt.
Was ist der Unterschied zwischen Brutto- und Nettolohn?
Der Bruttolohn ist der im Arbeitsvertrag vereinbarte Lohn vor allen Abzügen. Der Nettolohn ist der Betrag, der nach Abzug von Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, gegebenenfalls Kirchensteuer sowie Ihrem Arbeitnehmeranteil an Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung tatsächlich auf Ihrem Konto ankommt.
Welche Steuerklasse bringt mir am meisten Netto?
Für Ledige ist Steuerklasse I vorgeschrieben, für Alleinerziehende lohnt sich Steuerklasse II wegen des zusätzlichen Entlastungsbetrags. Für Verheiratete bringt die Kombination III/V dem Partner in Steuerklasse III monatlich spürbar mehr Netto, während der Partner in Steuerklasse V entsprechend weniger erhält: die gemeinsame Jahressteuerlast des Ehepaars ist bei III/V und IV/IV am Ende identisch, nur die monatliche Verteilung unterscheidet sich. Wer eine gleichmäßigere monatliche Verteilung bevorzugt, kann statt III/V auch das Faktorverfahren (Steuerklasse IV mit Faktor) beim Finanzamt beantragen.
Muss ich als Kirchenmitglied automatisch Kirchensteuer zahlen?
Ja, solange Sie Mitglied einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft sind, wird die Kirchensteuer automatisch über die Lohnsteuer einbehalten. Nach einem Kirchenaustritt entfällt die Kirchensteuerpflicht ab dem auf die Austrittserklärung folgenden Monat.
Ab wann muss ich den Pflegeversicherungs-Kinderlosenzuschlag zahlen?
Der Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten gilt für kinderlose Versicherte ab dem vollendeten 23. Lebensjahr. Wer zu diesem Zeitpunkt bereits ein berücksichtigungsfähiges Kind hat, zahlt den Zuschlag nicht: ab dem zweiten Kind gilt stattdessen ein Abschlag.
Wieso zahlt Steuerklasse VI so viel mehr Abzüge?
Steuerklasse VI gilt für ein zweites oder weiteres Beschäftigungsverhältnis und berücksichtigt weder den Grundfreibetrag noch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag, den Sonderausgaben-Pauschbetrag oder die Vorsorgepauschale: diese sind bereits im Hauptarbeitsverhältnis (meist Steuerklasse I bis V) verbraucht. Die Lohnsteuer wird deshalb ab dem ersten Euro des Zweitjobs berechnet.
Ist die Nutzung dieses Rechners kostenlos und sicher?
Ja. Der Rechner ist vollständig kostenlos, erfordert keine Registrierung und führt die gesamte Berechnung lokal in Ihrem Browser aus. Eingegebene Beträge werden nicht an einen Server übertragen, lediglich Ihre letzte Eingabe wird zur Bequemlichkeit lokal in Ihrem Browser gespeichert (localStorage), damit Sie sie beim nächsten Besuch wiederfinden.

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